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Mittwoch, 30. Januar 2008
Es wieherte der Amtsschimmel
am Mittwoch, 30. Januar 2008, 23:27 im Topic 'Papa Blog'
bei folgender Geschichte, die ich sinngemäss aus einem Beitrag von Radio1 vergangenen Freitag wiedergeben möchte.
Die beiden Moderatoren der Nachmittagssendung hatten im Telefoninterview einen Taxifahrer aus Flensburg zu Gast. Der Bildungsbürger erinnert sich und denkt jetzt nicht, sofern Auto fahrend, an seine Punkte in dieser Stadt ansässigen Behörde, sondern an den Umstand, dass sie unweit der dänischen Grenze liegt.
Mit dem Wunsch, über eben diese zum Bahnhof Padborg gefahren zu werden, stiegen bei besagten Taxifahrer drei junge Männer zu. Ihr Ziel konnten sie nur in notdürftigem Deutsch artikulieren, aber es reichte, um das Fahrzeug in diese Richtung in Bewegung zu setzten.
Am Bahnhpf angekommen fragte man den guten Mann, ob er, mangels bereitstehender dänischer Taxen, denn auch bereit wäre, sie nach Kobenhagen zu fahren? Kurze Rücksprache mit der Zentrale, ja wäre kein Problem gegen einen Festpreis von 300 Euro. Abgemacht, sagten die Burschen und weiter ging die Reise über die Autobahn. Wo sie wenig später eine nur ungern gesehene Kelle zum Zwangsaufenthalt nötigte. Der dänischen Polizei kam die Fuhre irgendwie suspekt vor und siehe da, des Gesetztesmann treue Nase täuschte nicht, denn die 3 Männer waren Afghanenen ohne gültige Papiere, auf dem vermutlichen Versuch der gesetzteswidrigen Durchreise ins Wunschland Schweden.
Das Auto wurde beschlagnahmt, Taxifahrer und Gäste auf die nächste Wache gebracht, wo man den Fahrer der illegalen Schleusung von Menschen anschuldigte. Das entspricht zwar dem Sinne von Justizia, aber was die leidgeprüfte Göttin nicht bedenken konnte, war die Tatsache, das aufgrund des in Deutschland geltenden Antidiskriminurungsgesetztes der Fahrer seine Gäste gar nicht nach gültigen Papieren für den Grenzübertritt hätte fragen dürfen!
Er hat sich an die Gesetzte gehalten und ist trotzdem schuldig... Das Hauptverfahren wegen der Schleusung ist in der Berufung, die ersten Instanz verurteilte ihn zu 50 Tagen Haft auf Bewährung, rechtskräftig ist aber das Urteil, dass er die nächsten 2 Jahre die Schengengrenze zu Dänemark nur unter Bewährung passieren darf!
Ich denke, der am Telefon sehr freundlich klingende Mann ist ein Taxifahrer alter Schule, höflich und zuvorkommend, aber die nächste Fahrt nach Padborg oder einem anderen Ort jenseits der Grenze, wird er wohl oder übel einem Kollegen überlassen.
Und die Afgahnen? Sind in Kobenhagen aus dem Heim für Abschiebehäftlinge mit bis heute unbekannten Ziel geflüchtet. Ob mit oder ohne Taxe, ist nicht bekannt.
Die beiden Moderatoren der Nachmittagssendung hatten im Telefoninterview einen Taxifahrer aus Flensburg zu Gast. Der Bildungsbürger erinnert sich und denkt jetzt nicht, sofern Auto fahrend, an seine Punkte in dieser Stadt ansässigen Behörde, sondern an den Umstand, dass sie unweit der dänischen Grenze liegt.
Mit dem Wunsch, über eben diese zum Bahnhof Padborg gefahren zu werden, stiegen bei besagten Taxifahrer drei junge Männer zu. Ihr Ziel konnten sie nur in notdürftigem Deutsch artikulieren, aber es reichte, um das Fahrzeug in diese Richtung in Bewegung zu setzten.
Am Bahnhpf angekommen fragte man den guten Mann, ob er, mangels bereitstehender dänischer Taxen, denn auch bereit wäre, sie nach Kobenhagen zu fahren? Kurze Rücksprache mit der Zentrale, ja wäre kein Problem gegen einen Festpreis von 300 Euro. Abgemacht, sagten die Burschen und weiter ging die Reise über die Autobahn. Wo sie wenig später eine nur ungern gesehene Kelle zum Zwangsaufenthalt nötigte. Der dänischen Polizei kam die Fuhre irgendwie suspekt vor und siehe da, des Gesetztesmann treue Nase täuschte nicht, denn die 3 Männer waren Afghanenen ohne gültige Papiere, auf dem vermutlichen Versuch der gesetzteswidrigen Durchreise ins Wunschland Schweden.
Das Auto wurde beschlagnahmt, Taxifahrer und Gäste auf die nächste Wache gebracht, wo man den Fahrer der illegalen Schleusung von Menschen anschuldigte. Das entspricht zwar dem Sinne von Justizia, aber was die leidgeprüfte Göttin nicht bedenken konnte, war die Tatsache, das aufgrund des in Deutschland geltenden Antidiskriminurungsgesetztes der Fahrer seine Gäste gar nicht nach gültigen Papieren für den Grenzübertritt hätte fragen dürfen!
Er hat sich an die Gesetzte gehalten und ist trotzdem schuldig... Das Hauptverfahren wegen der Schleusung ist in der Berufung, die ersten Instanz verurteilte ihn zu 50 Tagen Haft auf Bewährung, rechtskräftig ist aber das Urteil, dass er die nächsten 2 Jahre die Schengengrenze zu Dänemark nur unter Bewährung passieren darf!
Ich denke, der am Telefon sehr freundlich klingende Mann ist ein Taxifahrer alter Schule, höflich und zuvorkommend, aber die nächste Fahrt nach Padborg oder einem anderen Ort jenseits der Grenze, wird er wohl oder übel einem Kollegen überlassen.
Und die Afgahnen? Sind in Kobenhagen aus dem Heim für Abschiebehäftlinge mit bis heute unbekannten Ziel geflüchtet. Ob mit oder ohne Taxe, ist nicht bekannt.
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